AGBs
Liefer- & Zahlungsbedingungen LITETEC Ralf Berchem (Stand 01/2012)
Wir beliefern ausschliesslich gewerbliche Kunden.
Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Es gilt immer die neueste Fassung dieser AGB. Der Kunde sollte sich vor seinen Vertragsabschlüssen über den neuesten Stand der AGB erkundigen. Kundendaten werden ausschliesslich zur Kaufabwicklung in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert und selbstverständlich nicht weitergegeben. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen, ohne es öffentlich bekannt zugeben.
§1 Vertragsabschluß
Die Angebote von LITETEC sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, LITETEC gegenüber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags abzugeben. Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und LITETEC kommt zustande mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung von LITETEC oder spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung gegenüber dem Kunden. Im übrigen sind Angebote von LITETEC, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend.
§2 Preise
Preise von LITETEC verstehen sich in EUR. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zur Anrechnung. Die Preise verstehen sich inkl. 19% deutscher MwSt., falls nicht anders vereinbart, ab Lager Isernhagen zzgl. Porto und Verpackung. Kosten für Transport und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Kosten für Transportversicherung werden nicht gesondert berechnet, da diese in den Versandkosten bereits enthalten sind. Die exakten Versandkosten werden Ihnen auf Wunsch mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Die Kosten für Porto und Verpackung betragen jedoch maximal den Betrag, der bei der Bestellung ausgewiesen ist. Bei Lieferungen außerhalb der EU (z.B. Schweiz) fallen z.T. zusätzliche Zölle und Gebühren an.
§3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager Isernhagen, solange der Vorrat reicht. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware von LITETEC an den Tranportausführenden an den Kunden über, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teil-Lieferungen. Ist der Kunde Verbraucher nach § 13 BGB trägt LITETEC die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache bis zur Übergabe der Sache an den Kunden. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der gekauften Sache in Verzug ist. Die Transportkosten von Hauptlieferung und eventueller Teillieferung trägt grundsätzlich der Käufer. Für Teillieferungen, die von LITETEC eigenständig veranlasst werden, werden keine zusätzlichen Versandkosten berechnet. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, dann ist LITETEC befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung bei LITETEC. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn Sie bei Vorlieferanten von LITETEC eintreten, gehören, hat LITETEC auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen hat er die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort schriftlich LITETEC und dem Transportausführenden zu melden. Unbeschadet dessen sind Warenlieferungen mit offensichtlichen Schäden an Verpackung oder Inhalt, die dem Kunden geliefert werden, beim Spediteur oder Frachtdienst zu reklamieren. Ihre Annahme ist zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit LITETEC Kontakt per Mail, Fax, Telefon oder per Post aufzunehmen. Eine verspätete Meldung kann eine Ablehnung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportausführenden bewirken. LITETEC übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistungen zukommen. Beim Versand von Leuchtstoffröhren, UV-Leuchtmitteln und Neonleuchten übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch LITETEC keine Haftung.
§4 Haftungsbeschränkung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet LITETEC nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch LITETEC oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
§5 Rücktritt und vereinbarte Rücknahme von Waren(Widerrufsrecht siehe separate Ausführung)
Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden auch aus wichtigen Gründen ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Express-Sendungen. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen werden fast immer gerichtlich verfolgt. Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Erklärt sich LITETEC in zu vereinbarenden Fällen zu einer Rücknahme bereit, so ist sie berechtigt, eine Rücknahme Gebühr von 15,- EUR und sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und einer für LITETEC frachtfreien Lieferung originalverpackter Ware in Originalkartons. Bei Warenrücknahme mit sichtlichen Gebrauchsspuren oder ohne Originalverpackung behalten wir uns zusätzliche Abzüge bis 30% des Netto-Warenwertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor.
§6 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme/Barzahlung. Rechnungen sind in für LITETEC spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst oder wurde das individuelle Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen – auch Rückstandsauflösungen – nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist LITETEC berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 288 BGB. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen.
§7 Garantie und Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr zu laufen. Sie beträgt 2 Jahre. Für gebrauchte Sachen (insbesondere Gebraucht-, Vorführ- und Messegeräte) beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Handelt es sich beim Kauf um ein Handelsgeschäft, beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen 1 Jahr, für gebrauchte Sachen 6 Monate. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden infolge unsachgemäßen Gebrauchs, Lagerung, Anschluss oder Bedienung der Sache oder infolge schuldhafter Einwirkung auf diese, insbesondere bei Änderungen der Sache durch den Kunden. Ebenso von der Gewährleistung ausgeschlossen ist natürlicher Verschleiß der gekauften Sache. Tauscht LITETEC im Rahmen der Gewährleistung die gelieferte Sache aus oder werden Teile der Sache ersetzt oder repariert, beginnen keine neuen Gewährleistungsfristen zu laufen. Wir leisten Garantie für alle während der gesetzlichen Garantiezeit auftretenden Mängel, welche nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Ausgeschlossen von der Garantie und Gewährleistung sind alle Verschleißteile wie z. B. Kabel, Taschen, Cases, Leuchtmittel, Scheinwerfer LED‘s, LED-Leuchtmittel, Potis, Fader, Laserdioden, etc.. Desweiteren Produktmängel, die auf Fehlbedienung oder Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, unsachgemäße oder übermässige Benutzung, Überlastung oder mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen sind, ebenso Produkte mit Abweichungen von Soll-Werten, die für die Gebrauchstauglichkeit des Produktes unerheblich sind. Für alle anerkannten Mängel obliegt uns ausschliesslich die Wahl der Mangelbeseitigung durch eine unentgeltliche Reparatur oder Ersatz durch ein einwandfreies Produkt (falls nicht mehr lieferbar evtl. durch ein Nachfolgemodell ).Die Wahl der Maßnahme obliegt vollkommen LITETEC. Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung oder dem Neubeginn der Garantiezeit. Ausgetauschte Produkte oder Bestandteile werden unser Eigentum. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Nach erfolgter Garantieabwicklung erhalten Sie das Gerät kostenfrei zurück. Bei Garantieabwicklungen innerhalb der EU sind die Rücksendekosten von Kunden zu tragen. Die Rücksendekosten von uns zum Kunden übernehmen wir. Für Garantieansprüche außerhalb der EU sind die Versandkosten komplett (in beide Richtungen) vom Kunden zu tragen. Andere Ansprüche als das in unseren Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Garantie nicht begründet.§8 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweiterten Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen der LITETEC durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei LITETEC. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an LITETEC ab. Auf Verlangen von LITETEC hat der Käufer der LITETEC die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist LITETEC berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§9 Gerichtsstand:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.
LITETEC
Ralf Berchem
Am Forsthaus 1
30916 Isernhagen bei Hannover
www.litetec.de
indy (at) litetec.de
Telefon: +49(0)172-9146350
Fax / Voicebox: +49(0)3212-1612591
Ust-ID: DE122667746